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§9 (3) Zur Generalversammlung hat der Vorstand sämtliche Mitglieder mindestens vier Wochen vorher unter Bekanntgabe der Tagesordnung schriftlich ( z.B. Aushang, nicht namentlich! ) einzuladen.
SCBS Mittwoch, 28. May 2014 12:29 Kommentar-Link -
Sollten nicht ALLE Mitglieder 4 Wochen vorher schriftlich eingeladen werden?
Gerald Klikovits Mittwoch, 28. May 2014 10:47 Kommentar-Link